Auflagen im Gutachten & Reifen-/Felgenkombinationen

Wenn du neue Alufelgen oder eine andere Reifengröße montieren möchtest, reicht es nicht, dass die Kombination „irgendwie passt“. Entscheidend sind die Auflagen und Hinweise im Felgengutachten (ABE, ECE oder Teilegutachten). Sie legen fest, unter welchen Bedingungen eine bestimmte Rad-Reifen-Kombination an deinem Fahrzeug zulässig ist.

1. Was bedeutet „Rad-Reifen-Kombination“?

Als Änderung einer Rad-/Reifenkombination gilt der An- oder Umbau einer Reifengröße, die bisher für das Fahrzeug nicht genehmigt war, oder der Anbau von Sonderrädern. Ob eine Kombination erlaubt ist, hängt vom Verwendungsbereich im jeweiligen Prüfzeugnis ab (z. B. ABE, ECE, Teilegutachten).

2. Welche Unterlagen bestimmen die Auflagen?

  • ECE (z. B. R124): In der Regel eintragungsfrei, wenn Fahrzeug und Ausführung vom Genehmigungsumfang abgedeckt sind.
  • ABE: Oft ohne Eintragung nutzbar – aber du musst die im Dokument genannten Auflagen einhalten und ggf. eine Anbauabnahme durchführen lassen. Eine Kopie der ABE sollte mitgeführt werden; ob eine Abnahme nötig ist, steht in der ABE.
  • Teilegutachten: Erfordert üblicherweise eine Änderungsabnahme nach § 19(3) StVZO. Dabei prüft die Organisation, ob alles korrekt montiert ist und die Auflagen erfüllt sind.

3. Typische Auflagen bei Felgen und Reifen

Auflagen können je nach Fahrzeug, Felge, Einpresstiefe und Reifengröße stark variieren. Häufig betreffen sie:

  • Radabdeckung (Kotflügel/Verbreiterungen/Anbauteile)
  • Freigängigkeit bei vollem Lenkeinschlag und Einfederung
  • Traglast der Felge und zulässige Achslasten
  • Reifendimensionen und Bauarten
  • Schneeketten-Freigaben
  • Reifendruckkontrollsystem (RDKS/TPMS), falls im Gutachten gefordert

4. Freigängigkeit & Sicherheit – worauf Prüfer achten

Eine der wichtigsten Prüfungen ist die Freigängigkeit. Als technische Richtwerte nennt die KÜS u. a. Abstände von mindestens etwa 4 mm zu Fahrwerksteilen, 6 mm zu Karosserieteilen und 2 mm zu Teilen der Brems- und Lenkanlage. Genau solche Punkte findest du häufig als konkrete Auflage im Gutachten.

5. Reifenangaben: Last- und Speedindex müssen passen

Nicht nur die Felge, auch der Reifen muss zu deinem Fahrzeug passen. Der ADAC weist darauf hin, dass die vorgeschriebenen Reifendimensionen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Zeilen 15.1/15.2) sowie im CoC stehen und dass der Geschwindigkeitsindex bei Sommerreifen mindestens der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs entsprechen muss. Höherer Last- oder Speedindex ist in der Regel unproblematisch.

6. Mehrfachänderungen: Wenn Gutachten nicht mehr reichen

Ein sehr häufiger Stolperstein ist die Kombination mehrerer Umbauten, z. B. Tieferlegung plus neue Felgen/Reifen. Dokumente wie ABE oder Teilegutachten gelten oft nur, solange die restliche Baugruppe im Serienzustand bleibt. Sind weitere Änderungen nicht abgedeckt, kann eine Einzelabnahme nach § 19(2)/§ 21 StVZO erforderlich werden.

7. Praktische Checkliste vor der Montage

  • KBA-Nummer oder Gutachten-Typ der Felge identifizieren.
  • Verwendungsbereich im Gutachten prüfen (Fahrzeugmodell, Motorisierung, Achslasten).
  • Reifendimension, Lastindex und Speedindex mit Papieren/CoC abgleichen.
  • Auflagen zu Radabdeckung, Schneeketten, RDKS, Distanzscheiben beachten.
  • Bei Fahrwerksumbauten besonders früh mit der Prüfstelle sprechen.

8. Hinweis zu neuen Regeln bei Teilegutachten

Das Genehmigungssystem für Fahrzeugteile wird aktuell strenger: Ab 20. Juni 2025 löst die nationale Teiletypgenehmigung (TTG) des KBA das bisherige Teilegutachten-System für neue Genehmigungen ab. Alte Teilegutachten bleiben im Rahmen einer Übergangsfrist nutzbar; nach deren Ende sollen Teilegutachten ab 20. Juni 2028 im Wesentlichen nur noch für Einzelabnahmen genutzt werden, während bereits eingebaute und abgenommene Teile ihre Gültigkeit behalten.

Tipp: Wenn du unsicher bist, ob eine Kombination zulässig ist, suche zuerst nach der KBA-Nummer deiner Felge und lies die Auflagen im Gutachten aufmerksam. Genau dort steht, ob du nur montieren darfst, ob eine Änderungsabnahme nötig ist oder ob weitere Umbauten (z. B. Radabdeckung) vorgeschrieben sind.

Siehe auch: Reifen ABC – DOT-Nummer (Produktionsdatum), Lastindex & Geschwindigkeitsindex, Winterkennzeichnungen (M+S/3PMSF) sowie weitere Grundlagen von der Reifenflanke.